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Arbeitszeitkonto und Überstunden: Grenzen, Regeln und Nachweis

Stand:

Kurz gesagt

Ein Arbeitszeitkonto hält fest, wie weit die tatsächlich geleistete Arbeitszeit von der vertraglich geschuldeten abweicht. Die Regeln dafür ergeben sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, begrenzt durch das Arbeitszeitgesetz und, bei Mindestlohn, durch § 2 Abs. 2 Mindestlohngesetz: Ausgleich innerhalb von zwölf Kalendermonaten, höchstens 50 Prozent der vereinbarten Monatsarbeitszeit.

Was ein Arbeitszeitkonto ist

Ein Arbeitszeitkonto ist eine laufende Gegenüberstellung von Soll und Ist. Das Soll ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, das Ist aus der erfassten Zeit. Die Differenz wird als Plus- oder Minusstunden gebucht und später durch Freizeit oder Bezahlung ausgeglichen.

Beispiel: Bei 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Tage, beträgt das Soll acht Stunden je Arbeitstag. Hat ein Monat 21 Arbeitstage, sind das 168 Stunden. Wurden 176 Stunden erfasst, entstehen acht Plusstunden. Fällt ein Urlaubstag in den Monat, zählt er mit seinen acht Sollstunden als bezahlte Abwesenheit und nicht als Fehlzeit, sonst entstünden Minusstunden, die es tatsächlich nicht gibt.

Ein eigenes Gesetz für das gewöhnliche Gleitzeit- oder Arbeitszeitkonto gibt es nicht. Ob es ein Konto gibt, wie hoch es steigen darf, wann es ausgeglichen wird und was bei Ende des Arbeitsverhältnisses passiert, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Die gesetzlichen Grenzen setzen das Arbeitszeitgesetz und, wo Mindestlohn gezahlt wird, das Mindestlohngesetz.

Davon zu unterscheiden ist das Wertguthaben nach § 7b SGB IV, oft Langzeitkonto genannt. Es dient dazu, Arbeitsentgelt anzusparen, um es später für eine Freistellung oder eine Verringerung der Arbeitszeit zu verwenden, etwa vor dem Ruhestand. Eine Vereinbarung, deren Zweck die flexible Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit ist, ist nach dem Gesetz ausdrücklich kein Wertguthaben. Das normale Arbeitszeitkonto fällt also nicht unter diese Vorschriften.

Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes

Ein Konto darf nur Stunden aufnehmen, die im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes geleistet wurden. Die wichtigsten Grenzen:

Das Arbeitszeitkonto ist damit auch ein Werkzeug, um diese Grenzen einzuhalten: Ein wachsendes Plus zeigt früh, dass der Ausgleichszeitraum aus § 3 knapp werden kann. Die Zeit über acht Stunden werktäglich ist nach § 16 Abs. 2 ohnehin aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.

Arbeitszeitkonto und Mindestlohn

Wird ein Lohn auf oder knapp über Mindestlohnniveau gezahlt, setzt § 2 Abs. 2 Mindestlohngesetz dem Konto enge Grenzen. Die Vorschrift gilt für Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellt werden:

Beispiel: Bei einer vertraglichen Arbeitszeit von 80 Stunden im Monat dürfen nach dieser Regel höchstens 40 Stunden pro Monat auf das Konto eingestellt werden. Jede eingestellte Stunde muss innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung durch Freizeit oder Bezahlung ausgeglichen sein. Wer diese Fristen nicht für jeden Monat einzeln im Blick hat, riskiert einen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Mindestlohngesetz.

Für Wertguthaben nach SGB IV gelten diese Grenzen nach § 2 Abs. 3 nicht. Für Minijobs und die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen kommt die Aufzeichnungspflicht aus § 17 Mindestlohngesetz hinzu: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag.

Wann Überstunden bezahlt werden müssen

Ob Überstunden bezahlt, in Freizeit ausgeglichen oder mit dem Gehalt abgegolten sind, richtet sich nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Kommt es zum Streit, gelten die Regeln, die das Bundesarbeitsgericht für den Überstundenprozess entwickelt hat.

Mit Urteil vom 4. Mai 2022 (5 AZR 359/21) hat das Gericht entschieden: Wer Vergütung für Überstunden verlangt, muss darlegen, dass er über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat, und dass der Arbeitgeber die Überstunden veranlasst hat. Veranlasst heißt angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der Arbeit notwendig. Die bloße Aufzeichnung von Beginn und Ende reicht für die Billigung nicht aus. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ändert an dieser Darlegungs- und Beweislast nichts.

Mit Urteil vom 12. Februar 2025 (5 AZR 51/24) hat das Gericht diese Linie fortgeführt. Dort hatte ein Arbeitgeber Pausen automatisch abgezogen, obwohl die Beschäftigte nach ihrem Vortrag durchgearbeitet hatte. Das Gericht stellte unter anderem darauf ab, dass der Arbeitgeber die Pausen zu organisieren hatte und die zusätzlichen Stunden geduldet hatte.

Für Arbeitgeber folgt daraus: Ein sauber geführtes Konto, auf dem Mehrarbeit sichtbar ist, ist kein Freibrief. Wer Plusstunden laufen lässt, ohne zu reagieren, kann sie damit dulden. Klare Regeln, wer Mehrarbeit anordnet und wie sie freigegeben wird, schützen beide Seiten.

Obergrenzen, Verfall und eine Routine für den Monat

Viele Betriebe begrenzen das Konto nach oben und unten. Eine Regel, nach der Stunden über einer Obergrenze verfallen, muss ausdrücklich vereinbart sein, im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Ob eine solche Klausel im Einzelfall wirksam ist, sollten Sie prüfen lassen, insbesondere wenn die Stunden mindestlohnrelevant sind.

Unabhängig davon hilft eine feste Routine zum Monatsende:

  1. Fehlende und offensichtlich falsche Buchungen klären, bevor der Monat abgeschlossen wird.
  2. Soll aus den Vertragsstunden und Ist aus der erfassten Zeit gegenüberstellen, bezahlte Abwesenheiten wie Urlaub und Krankheit berücksichtigen.
  3. Den Saldo auf das Konto buchen und den Beschäftigten zeigen.
  4. Konten mit hohem Plus ansprechen: Ausgleich planen oder Ursache klären.
  5. Den Monat abschließen, damit spätere Änderungen sichtbar werden.

Wie zeitfox das Konto führt

zeitfox berechnet das Soll aus den vertraglichen Wochenstunden und das Ist aus den gestempelten Zeiten. Beim Monatsabschluss wird die Differenz auf das Überstundenkonto gebucht. Ist eine Obergrenze eingestellt, bucht zeitfox den Teil darüber nicht, sondern weist ihn als verfallen aus, sodass er sichtbar bleibt. Minusstunden werden normal gebucht. Beschäftigte sehen ihren Saldo, Vorgesetzte die Soll/Ist-Auswertung für ihr Team, die sich als CSV exportieren lässt. Den Zugang erhalten Sie auf Anfrage über kontakt@hubfox.de.

Häufige Fragen

Wie viele Plusstunden darf ein Arbeitszeitkonto bei Mindestlohn haben?

Nach § 2 Abs. 2 Mindestlohngesetz dürfen die monatlich eingestellten Stunden 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen. Sie müssen spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten durch Freizeit oder Zahlung ausgeglichen werden.

Muss der Arbeitgeber jede erfasste Überstunde bezahlen?

Nicht automatisch. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Mai 2022 (5 AZR 359/21) muss die Überstunde vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der Arbeit notwendig gewesen sein. Wie sie vergütet wird, regeln Vertrag oder Tarifvertrag.

Ist ein Arbeitszeitkonto ein Wertguthaben?

In der Regel nicht. § 7b SGB IV schließt Vereinbarungen aus, deren Zweck die flexible Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit ist. Ein Wertguthaben dient dem Ansparen für eine spätere Freistellung.

Quellen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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